Allgemeine Geschäftsbedingungen – VIVALU GmbH
1. Geltung
- Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen) auch für zukünftige Geschäfte zwischen VIVALU GmbH (nachstehend: VIVALU) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VIVALU stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn VIVALU in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Vertragsschluss und Gegenstand
- VIVALU ist eine unabhängige Agentur mit dem Fokus auf eine ganzheitliche Betrachtung digitaler Werbung. Grundlage der Agenturarbeit sind die 4 Kernelemente Programmatic | Data | Media | Kreation, und deren Wechselwirkung zueinander. Der flexible und transparente Einsatz von Technologien, holistischen Mediastrategien und darauf abgestimmter Kreation wird individuell auf jeden einzelnen Kunden angepasst und stetig weiterentwickelt. Ziel ist es durch neue, zukunftsweisende Aussteuerungs- und Optimierungslogiken revolutionäre und maßgeschneiderte Kampagnen zu entwickeln, um die Marketingerfolge der Kunden signifikant zu steigern.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von VIVALU freibleibend.
- Die Art und der Umfang der Leistungen von VIVALU gegenüber ihrer Kunden bestimmen sich in erster Linie nach den einzelvertraglichen Regelungen in gesonderten Vereinbarungen und Kostenvoranschlägen, im Übrigen nach diesen AGB.
- Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese schriftlich durch Gegenzeichnung des Kunden angenommen werden.
- Soweit Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von VIVALU beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zu Leistungsinhalt, Preisen und Zahlungsbedingungen enthält, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Leistungsänderungen
- Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail) bei VIVALU einreichen.
- VIVALU wird prüfen, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere auf Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütungen haben wird und dem Kunden die Auswirkungen ggf. in einem Änderungsangebot darlegen.
- Für das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung gilt Ziffer 2.2 entsprechend.
- Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit schriftlichem Zugang der Bestätigung durch VIVALU für die Zukunft wirksam.
4. Media Budgets
- Da aufgrund externer Einflüsse eine exakte Erreichung der Budgetgrenze nicht immer gewährleistet werden kann, kann das vereinbarte Media-Budget um bis zu 5 Prozent über- oder unterschritten werden.
- Mit der Medialeistung angebotene Volumina wie Ad Impressions und Clicks beruhen auf Erfahrungswerten und können vom Vermarkter/Publisher in dem vorgesehenen Schaltungszeitraum möglicherweise nicht erbracht werden. In diesem Fall ist VIVALU berechtigt, den Schaltungszeitraum bis zur Erfüllung der gebuchten Volumina zu verlängern und dabei auf vergleichbare Platzierungen auszuweichen, soweit die ursprünglich gebuchte Platzierung zum Ende des ursprünglich gebuchten Schaltungszeitraum nicht mehr verfügbar ist.
- Angegebene Zielwerte wie Cost-per-Mille (CPM), Return-on-Adspend (ROA/KUR), Cost-per-Order (CPO), Cost-per-Lead (CPL) oder Cost-per-Click (CPC) können preislichen Schwankungen aufgrund des Programmatischen Biet-Verfahrens oder Saisonaler Unterschiede unterliegen und können daher gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde wird sein Online-Angebot in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, insbesondere ggf. zum Verbraucherschutz und zum Datenschutz, gestalten.
- Weiter darf das Online-Angebot auch keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter enthalten oder auf solche Angebote verlinken.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte oder das geistige Eigentum Dritter nicht verletzt werden.
- Der Kunde kann jederzeit mit anderen Agenturen oder Dritten Verträge über Werbeleistungen abschließen. Er ist nicht verpflichtet, ausschließlich VIVALU mit der Erbringung von Werbeleistungen im Bereich des Vertragsgegenstandes zu beauftragen.
- Der Kunde garantiert die Verfügbarkeit der von ihm betriebenen, zur Vertragserfüllung notwendigen Systeme. Im Falle eines die vertraglichen Vereinbarungen beeinträchtigenden Systemausfalls ist der Kunde verpflichtet, VIVALU unverzüglich zu informieren.
- VIVALU erhält bis zur Wiederinbetriebnahme eines funktionsfähigen Systems oder bis zur Vereinbarung eines neuen Abrechnungsmodells nach seiner Wahl ein Honorar in Höhe von 10 Prozent des verbrauchten Kampagnenbudgets oder das Honorar, das auf Grundlage der durchschnittlich gemessenen Transaktionen in einem vergleichbaren Zeitraum berechnet worden wäre.
- VIVALU ist zur Erreichung der bestmöglichen werblichen Verwendung berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte zu bearbeiten und umzugestalten.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
- Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch VIVALU ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie etwa erforderliche Zugänge, die VIVALU zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht bereit zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten insoweit trotz Aufforderung nicht nach, ist VIVALU von der Leistungspflicht befreit. Leistet VIVALU dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Zusatzaufwand in Rechnung.
- Der Kunde ist weiter verpflichtet, VIVALU unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung Leistungen durch VIVALU relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie VIVALU unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von VIVALU oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
- Der Kunde wird fristgerecht von VIVALU angeregte Änderungen auf seinen Internetseiten oder entsprechenden Diensten vornehmen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch VIVALU erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
- VIVALU ist berechtigt, Kampagnen offline zu stellen, wenn Dritte Unterlassungsansprüche wegen der verwendeten Inhalte gegen VIVALU geltend machen oder sich im Nachhinein herausstellt, dass Inhalte gegen Ziff. 7.4 verstoßen.
7. Dienstleistungen Dritter
- VIVALU wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Facebook) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
- Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird VIVALU Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
- Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch VIVALU ergeben, wird VIVALU den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
- VIVALU übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
- Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat VIVALU keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist VIVALU nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat VIVALU Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.
8. Kampagnenunterbrechung und Freistellung
- VIVALU ist berechtigt Kampagnen mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie z.B. offene Rechnungen, deren Zahlungsfristen um mehr als den doppelten Zeitraum überschritten sind.
- VIVALU kann eine Kampagne im Rahmen von technischen Anpassungen und Deployments auf der Website oder im Shop kurzfristig pausieren.
- Die vollständige Kampagnenunterbrechung, ohne ein vertraglich vereinbartes Opt-Out, seitens des Kunden ist nur in Absprache und per expliziter Zustimmung durch VIVALU umsetzbar. VIVALU behält sich das Recht vor individuell nach Fall zu entscheiden.
9. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte
- VIVALU überträgt auf den Kunden, unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung aller der Agentur zustehenden Vergütungen, die Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Die Rechte werden hinsichtlich individuell für den Kunden erbrachter Leistungen exklusiv, im Übrigen nicht exklusiv, aber inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt übertragen. Auf hiervon abweichende Rechte-Einschränkungen weist VIVALU den Kunden rechtzeitig hin.
- An den Inhalten von Entwürfen (Zwischenprodukten etc.), von Unterlagen aus Pitch- und/ oder Konzeptpräsentationen, dem Briefing und/ oder Ideenskizzen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
- Die Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur.
- VIVALU räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
- Zieht VIVALU zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.
- VIVALU wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren.
- Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden dem Kunden netto in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden.
- VIVALU wird die im Rahmen dieses Vertrages und der Auftragserteilung an den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden.
- Der Kunde ist zur unbeschränkten Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte berechtigt; eine Verpflichtung zur Auswertung des Werbematerials besteht nicht.
- VIVALU ist darüber hinaus berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde,
(Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen oder Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung zu verwenden. - VIVALU ist auch berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen und auf der VIVALU-Website als Referenz zu nennen und hierfür ggf. ein Logo des Kunden zu verwenden.
10. Vergütung & Zahlungsfristen
- Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen.
- Die anfallende Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
- Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt, sind Rechnungen von VIVALU innerhalb von 14 Tagen fällig. Eine Rechnungsstellung durch VIVALU erfolgt im Voraus. VIVALU behält sich vor, Rechnungen elektronisch zu versenden.
- Bei Aufträgen über EUR 20.000,00 ist VIVALU berechtigt 30 % der Auftragssumme nach Auftragserteilung durch den Kunden in Rechnung zu stellen. Über die weiteren Teilrechnungen, die sich nach der Dauer des Auftrags sowie dessen Milestones richten, werden sich VIVALU und der Kunde im Vorfeld einigen. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, ist die Agentur berechtigt, wie folgt Zwischenabrechnungen zu erstellen: 30 % der Auftragssumme nach Freigabe des Feinkonzepts durch den Kunden, weitere 30 % nach Fertigstellung sowie die restlichen 10 % nach Abnahme durch den Kunden. Skonti auf Agenturvergütungen werden nicht gewährt.
- Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
- VIVALU ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter vorab zu verauslagen.
- Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen zum Beispiel außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten.
- Bei Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die VIVALU berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen VIVALU erwachsen.
- VIVALU ist nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Zinsen bei verspäteter Zahlung zuzüglich einer Mahngebühr zu berechnen, ab dem Datum der ersten Zahlung. Der gesetzliche Zinssatz für verspätete Zahlungen beträgt derzeit 8,12% p.a.; die Mahngebühr beträgt EUR 40,00. VIVALU wird den Zinssatz für verspätete Zahlungen und Mahngebühren, ab dem Datum der ersten Zahlungsmeldung, für jeden Betrag, der bis zu Zahlungsfrist nicht bezahlt wurde, rückwirkend anwenden.
- Darüber hinaus wird VIVALU die im Zusammenhang mit der Strafverfolgung der noch offenen Zahlungen entstandenen Kosten (Inkassogebühren, Gerichtsvollzieher, etc.) beim Kunden entsprechend geltend machen.
11. Haftung
11.1. Haftung von VIVALU
- VIVALU haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Sofern VIVALU wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den Schaden, den VIVALU bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit dessen Entstehen VIVALU unter Berücksichtigung der Umstände, die VIVALU bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die VIVALU hätte kennen müssen, rechnen musste.
- Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von VIVALU wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für VIVALU ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VIVALU.
- VIVALU stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen VIVALU wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der von VIVALU für den Kunden kreierten und/oder zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen.
11.2. Haftung des Kunden
- Der Kunde stellt VIVALU von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen VIVALU wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von VIVALU einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
12. Vertragsdauer und Kündigung
- Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
- Sofern eine Vertragsdauer nicht bestimmt ist und ein Dauerschuldverhältnis kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn – eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, – das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird,
- Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen per E-Mail oder Telefax wahren die Textform.
13. Datenschutz
- Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.
- Je nach Auftrag und Vertrag wird der Kunde ausdrücklich auf die Bestimmungen der EU-DSGVO hingewiesen und erhält ggfs. von VIVALU eine DSGVO und EU-Datenschutz konforme AVV.
- Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
- Datenurheber und Dateneigentümer ist zu jederzeit der Kunde.
14. Abtretung und Aufrechnung
- Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit VIVALU auf Dritte ist ausgeschlossen.
- Zur Aufrechnung gegenüber VIVALU ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- VIVALU behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird VIVALU dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen.
- Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart.
- Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.07.2021